Mein Blog mit „Aktuelles zum Versicherungsrecht“

Versicherungsrecht

Betriebsschließungsversicherung und COVID-19

Die Weigerung vieler Versicherungsgesellschaften ihren vertraglichen Verpflichtungen aus der Betriebsschließungsversicherung (= BSV) im Zuge der behördlich angeordneten Betriebsschließungen von Gaststätten nachzukommen, macht den Hinweis erforderlich, dass die nun versandten Vergleichsangebote der Versicherer von im Regelfall 15% der Versicherungssumme wohl keine echte Hilfe darstellen.

Die BSV ist eine Summen- und keine Schadenversicherung, d.h. die etwaig gezahlten stattlichen Hilfen dürften auf die Entschädigungsleistung gar nicht anzurechnen sein. Soweit es die Regelung des Versicherungsfalles betrifft, wird es voraussichtlich entscheidend auf die vereinbarten Bedingungen ankommen.

Mein Tipp daher: Nicht vorschnell den angebotenen Vergleich annehmen, sondern den Vertrag überprüfen lassen !

Weitere Beiträge