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Versicherungsrecht

Kraftfahrtversicherung mit Fahrerschutzversicherung

Haben Sie in Ihrer Kraftfahrtversicherung die Fahrerschutzversicherung eingeschlossen?

Aus Schaden wird man klug – sagt der Volksmund. Besonders bitter ist es jedoch immer wieder, wenn man erst nach Schadeneintritt erfährt, dass man das Risiko, dass sich verwirklicht hat,  für kleines Geld hätte abdecken können. Der Klassiker dabei ist die Fahrerschutzversicherung für Personenschäden des Fahrers bei selbstverschuldeten Unfällen.

Beispiel: Ihr volljähriges Kind benutzt mal eben als berechtigter Fahrer Ihren PKW und verunfallt wegen eines eigenen Fahrfehlers ohne Fremdverschulden schwer. Ihre Kaskoversicherung zahlt Ihren Schaden am Fahrzeug, aber Sie sind im schlimmsten Falle Ihrem Kind oder Ehepartner gegenüber lebenslang unterhaltsverpflichtet, wenn diese Person durch den Unfall nicht mehr erwerbsfähig ist. Oder sind Sie gar selbstständig ……?

Abgedeckt werden im Rahmen einer Restschadensdeckung (Leistungen Dritter wie z.B. Krankenversicherung etc. gehen vor) je nach Bedingungswerk :  – Schmerzensgeld – möglicher Verdienstausfall – unfallbedingte Haushaltshilfe – behindertengerechter Wohnungsumbau – Rente wegen Todes .

Und die Kosten? Meine Ehefrau hat gerade bei einem großen deutschen KH-Versicherer ein Fahrzeug neu versichert und den Fahrerschutz mit abgedeckt. Für 19,00 € im Jahr !

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