Beweissicherung in der Gebäudeversicherung bei Extremwetter
Das Landgericht Hagen hat in einer aktuellen Entscheidung deutlich gemacht, dass alleine das Bestehen einer Extremwetterlage mit anschließender Überschwemmung eines Grundstückes nicht dazu führt, dass der Eintritt des Versicherungsfalles im Rahmen eines Anscheinsbeweises als nachgewiesen gelten kann:
„Es gibt keinen Anscheinsbeweis, der nach einer Extremwetterlage für eine Überschwemmung eines Grundstücks spricht. Nur weil eine Extremwetterlage bestand und sich anschließend Wasser in einem Kellerraum des versicherten Wohngebäudes befand, heißt das nicht, dass es mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu einer bedingungsgemäßen Überschwemmung auf dem versicherten Grundstück gekommen sein muss. Ebenso gut sind alternative Sachverhalte denkbar. So kommt ein Rückstau ebenso in Betracht, wie angestiegenes Grundwasser. (Leitsatz der Redaktion)“ LG Hagen, Urteil vom 6.3.2024 – 10 O 98/23
Also, im Fall der Fälle gilt es, soweit möglich, Beweissicherung durch eine aussagekräftige Fotodokumentation, Herbeischaffung von Zeugen, Sicherung von Wetterdaten etc. zu betreiben, um die eigene Rechtsposition nicht zu schwächen.
Und, das Wetter in diesem Jahr zeigt es wieder sehr deutlich, prüfen Sie, ob Sie eine Elementardeckung haben bzw. erhalten können!