Vergütung

Die Rechtsanwaltsvergütung

In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (= RVG) in der derzeit gültigen Fassung vom 01.01.2021 – oder aufgrund von schriftlichen Vergütungsvereinbarungen.

Meine Vergütung

Meine Vergütung auf gesetzlicher Grundlage berechnet sich in Zivilsachen im Regelfall aus dem Gegenstandswert der Angelegenheit und der auftragsgemäß von mir entfalteten Tätigkeit, z.B. für Ihre außergerichtliche Beratung, Ihre außergerichtliche Interessenvertretung oder für Ihre gerichtliche Vertretung. Wie hoch die Gebühr im konkreten Einzelfall ist, errechnet sich dann letztendlich aus der gesetzlichen Gebührentabelle, die als Anlage 2 dem RVG beigefügt ist.

Unter dem Gegenstandswert einer Angelegenheit versteht man den objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers. Bei Forderungsangelegenheiten entspricht er dem Betrag der geltend zu machenden oder abzuwehrenden Forderung. Bei nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist der Gegenstandswert teils den besonderen gesetzlichen Regelungen, teils der umfangreichen Rechtsprechung hierzu zu entnehmen. In gerichtlichen Verfahren wird der Gegenstandswert vom Gericht festgesetzt.

Keine gesetzliche Regelung gibt es derzeit für Ihre rein außergerichtliche Beratung. Soweit Sie Verbraucher sind, berechne ich Ihnen hierfür maximal 190,00 € zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Vergütungsvereinbarungen sind statt der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Erfolgshonorare können Sie nur in bestimmten Ausnahmefällen mit mir vereinbaren.

Grundsätzlich erläutere ich Ihnen bei Mandatsbeginn die voraussichtlich bei mir entstehenden Kosten, die gesamten Kostenrisiken Ihrer Rechtsverfolgung auf der Grundlage des mir bekannten Sachverhaltes und die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.

Maßgeblich ist dabei der Auftrag, den Sie mir erteilen und zwar unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung durch Dritte wie z.B. Ihrem Gegner, der Staatskasse oder Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Die transparente und verbindliche Klärung der Vergütungsfrage ist die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen uns.