Mein Blog mit „Aktuelles zum Versicherungsrecht“

Versicherungsrecht

Elementarschäden durch Starkregen!

Auch in diesem Jahr haben uns die Wetterkapriolen gezeigt, wie wichtig es als Hauseigentümer ist, notwendige Vorsorge zu treffen. Beinhaltet Ihr Wohngebäudeversicherungsvertrag den Einschluss ELEMENTARSCHÄDEN?

Wenn Ihr Gebäude durch Starkregen-Überschwemmungen zerstört oder beschädigt wird, wird das Objekt z.B. trocken gelegt. Muss es im schlimmsten Fall abgerissen werden, zahlt das die Elementarversicherung ebenso wie den Bau eines gleichwertigen Objekts. Müssen Sie während der Instandsetzungsphase woanders wohnen, kommt die Versicherung ebenso wie für entstehende Verluste von Mieteinnahmen auf.

Ein großes Thema ist auch der sogenannte Rückstau. Die Kanalisation kann dabei die Wassermassen nicht abtransportieren und das Wasser sucht sich dann eigene Wege – im unappetitlichsten Fall ins Haus und quillt dabei auch aus Toiletten und Waschbecken. Richtet es Schäden an, kommt dafür die Elementarschadenversicherung auf, wenn so genannte Rückstau-Schäden explizit eingeschlossen sind.

Haben Sie eine Elementarversicherung als Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung abgeschlossen, werden alle Inhalte – auch Elektrogeräte – Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ersetzt, wenn z.B. Ihr Keller vollgelaufen ist.

Lassen Sie sich von Ihrem Vermittler beraten !

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