Ein stetig wiederkehrendes Ärgernis sind die Prüfberichte von KH-Versicherern, mit denen die Versicherer eigene Kfz- Sachverständigengutachten der Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der Höhe nach kürzen. Vielen Gerichten reichen diese Berichte jedoch nicht, wenn es um die Darlegungslast der Versicherer im Prozess geht:
„Die Übersendung eines Prüfberichtes an den Geschädigten genüge nicht den Anforderungen an die Darlegungslast. Denn bei dem Prüfbericht handle es sich nicht um ein eigenständiges, aussagekräftiges Schadensgutachten, das Grundlage einer fiktiven Abrechnung sein könne. Der Prüfbericht lasse keinen sachverständigen Aussteller erkennen.“
AG Berlin – Mitte, Urteil vom 06.02.2026, Az. 101 C 25/25 V
Also, verzichten Sie als Geschädigte(r) bei einem Verkehrsunfall in einem solchen Fall nicht „kampflos“ auf Teile Ihres Schadenersatzanspruches!
In der nächsten Ausgabe geht es um die unbegründeten Kürzungsbemühungen der KH-Versicherer bei Kfz-Sachverständigenhonoraren auf Kosten der Geschädigten.


