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Aktueller Tipp: Rechtsschutz rückwirkend versichern !

Immer wieder taucht in meiner Berufspraxis die Frage auf, ob man einen bereits eingetretenen Rechtsschutzfall versichern kann. Grundsätzlich und normalerweise ist das spartenübergreifend aus guten Gründen nicht der Fall.

Seit einiger Zeit bietet jedoch ein Rechtsschutzversicherer tatsächlich die Möglichkeit, im Verkehrsrechtsschutz in den Leistungsarten Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Schadenersatz-Rechtsschutz einen Rechtsschutzfall nachträglich bis zu 3 Monaten nach Schadeneintritt zu versichern.

Dieser Sofort-Schutz kann Ihnen im Einzelfall zu Ihrem Recht verhelfen, insbesondere wenn es in Ihrem Fall zu einem teuren Gerichtsprozess kommen sollte.
Näher informieren können Sie sich dazu bei der ARAG SE.

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